VGH München: Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), gewässeraufsichtliche Anordnung zur Entfernung eines Aufstaus an einer Fischteichanlage, inhaltliche Bestimmtheit, Aufklärungsrüge (abgelehnt), Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (verneint), Gewässeraufsicht, Teichanlage, Verwaltungsaktbestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Zustandsverantwortlichkeit, Selbsthilfeverbot
Beschluss vom 05.05.2026 – 8 ZB 26.388